Michelin möchte seine Lagerhallen in einem Naturschutzgebiet erweitern

Btr.: Ausweitung des Michelin Geländes

“Um 6,3 ha möchte Michelin seine Lagerhallen in einem Naturschutzgebiet erweitern. Fast parallel zur nahezu vollständigen Vernichtung des FFH-Gebietes Reiterwiesen im Westen Landaus durch den 4-spurigen B10-Ausbau soll nun auch im Osten, hart an der Stadtgrenze, in das kombinierte Vogelschutz- u. FFH-Gebiet Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen erheblich eingegriffen werden.

Um beträchtliche 6,3 ha möchte die Firma Michelin ihre Lagerhallen auf Bornheimer Gemarkung in das hochsensible Schutzgebiet hinein erweitern. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Kreistag lehnt die Erweiterung strikt ab. Bereits 2014 stellte Michelin an die Stadt Landau den Antrag, sein Gelände um 10 ha in Richtung Queich und Horstwiesen zu vergrößern. Nun soll auf Kreisgebiet gebaut werden und weitere Lagerhallen entstehen.

Es handelt sich dabei um ein zusammenhängendes Naturschutzgebiet von Germersheim bis Landau. Dabei kann Michelin auch ganz anders: Im spanischen Vitoria hat die Firma aufgrund strenger Umweltauflagen ein hochmodernes vollautomatisches Hochregallager gebaut, welches viel weniger Platz benötigt und auf bestehendem Industriegelände alte Flachbauhallen flächenschonend ersetzt.

In Rheinland-Pfalz werden derzeit 1,6 ha Land pro Tag zugebaut. Statt einer Verringerung des Flächenverbrauches ist eine Zunahme im Vergleich zu früheren Jahren festzustellen. Dass nun ausgerechnet in einem FFH-Gebiet eine Lagerhalle entstehen soll, entspricht nicht einem sorgsamen Umgang mit unserem Boden. Bündnis90/Die Grünen sehen auch die Fehler bei der Planung von solchen Gewerbegebieten. Hier muss zukünftig über zu grossen Landverbrauch nachgedacht werden.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen begrüsst, dass Michelin bei uns Arbeitsplätze schaffen möchte. Wir schlagen Michelin, als innovatives Unternehmen daher vor, ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes Hochregallager wie in Spanien zu bauen und auf die Ausweitung in ein Naturschutzgebiet zu verzichten.

Im übrigen schließen wir uns §1a Abs. 1 des Baugesetzbuches an: “Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“

Ulrich. Teichmann, Fraktionsvorsitzender im Kreistag

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