Antrag: Förderung E-Mobilität

Antrag von Rainer Wagner (B’90/DIE GRÜNEN) Matthias Ackermann (CDU) Hansjörg Rebholz (FWG)

Sehr geehrter Herr Landrat Seefeldt,
hiermit stelle ich im Namen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FWG folgenden Antrag zur Beschlussfassung für die Kreistagssitzung am 14.09.2020:

Der Kreistag möge Folgendes beschließen

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Fördermittel aufgrund der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ aus dem Programm „Saubere Luft“ des Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) sowie aus den Förderprogrammen „Klimaschutzprodukte“ des Bundesministerium für Umwelt (BMU) bzw. dem „Nationalen Radverkehrsplan“ des Bundesministerium für Verkehr (BMVI) für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen abrufbar sind.
  2. Im zutreffenden Fall soll geprüft werden, welche der Fahrzeuge im Bestand der Kreisverwaltung mit Hilfe der Förderung ersetzt werden können.
  3. Gleichzeitig soll eine Kosten-Aufstellung für die Dienstfahrzeuge seitens der Verwaltung vorgelegt und den Mehrkosten für die Beschaffung von E- Fahrzeugen gegenübergestellt werden.
  4. Da die Antragstellung gemäß der Förderrichtlinie E-Mobilität des BMWi voraussichtlich am 31.12.2020 endet, sollte deshalb die Prüfung zur nächsten Sitzung abgeschlossen sein, um rechtzeitig Fördergelder abrufen und bei Bedarf zusätzliche Mittel in den Kreishaushalt einstellen zu können.

Begründung:
Die Kreisverwaltung hat bisher ein E-Auto in Betrieb, aber die sukzessive Umstellung des Fuhrparks erfordert weitere Schritte. Im Sinne des wirtschaftlichen Handelns und der ökologischen Optimierung sollten alle möglichen Förderungen überprüft und gegebenenfalls auch genutzt werden. Durch eine Umstellung des Fuhrparks können CO2 Emissionen vermindert werden. Gerade an der touristisch geprägten Südlichen Weinstraße ist der Aspekt der Luftqualität wichtig. Auch ist die E-Mobilität ein absolut notwendiger Beitrag zum Klimaschutz mit Vorbildwirkung in den privaten Bereich.