Prüfantrag Carsharing im Landkreis SÜW

Kreistag Südliche Weinstraße Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Antragsentwurf vom 17.02.2022

Antragskoordination: Werner Schreiner, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Mitglied des Kreistages Südliche Weinstraße Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Der nachfolgend erläuterte Prüfantrag befindet sich derzeit in der Detailklärung mit den Koalitionspartnern von CDU und FWG und soll in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 Berücksichtigung finden.

Prüfantrag Einführung von Carsharing im Landkreis SÜW

Orientiert an der Einführung sogenannter E-Dorfautos in den Landkreisen Rhein-Hunsrück und Mayen-Koblenz möchten wir ein solches Projekt auch für den Landkreis Südliche Weinstraße anregen und damit die Voraussetzungen schaffen, dass Carsharing auch in unserer ländlich geprägten Region zur Anwendung kommen kann.

Beratende Unterstützung bei der Umsetzung kann evtl. die Energieagentur Rheinland-Pfalz leisten, die das Projekt im Landkreis Rhein-Hunsrück mit initiiert hat und dieses dort eng begleitet.

Projektbeschreibung

Carsharing ist in Städten bereits ein wesentlicher Bestandteil flexibler und individueller Mobilität. Gemeinsam „nutzen statt besitzen“ schont den Geldbeutel, den öffentlichen (Park-)Raum und leistet einen Beitrag zur nachhaltigeren Gestaltung von Mobilität. Der Landkreis Südliche Weinstraße prüft unter Federführung des Klimaschutzmanagers wie ein Carsharing Angebot im ländlichen Raum SÜW gestaltet werden kann. Für eine Pilotphase von 36 Monaten sollten ca. 10 Elektroautos auf Leasingbasis beschafft werden und interessierten Ortsgemeinden und Städten im Kreisgebiet zur Erprobung des Carsharings und als ÖPNV-Ergänzung zur Verfügung gestellt werden.

Dabei könnte z. B. jede der sieben Verbandsgemeinden Annweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Maikammer, Offenbach sowie den drei Städte Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben jeweils ein Fahrzeug zugeordnet werden, welches von den Bürger:innen der teilnehmenden Kommune genutzt werden kann.

Am Beispiel der beiden o. g. Landkreisen ist mit einem Kostenaufwand von ca. 60.000 – 80.000.- Euro pro Jahr zu rechnen. Möglicherweise wären kompetente externe Partner (z. B. Maschinenring Südpfalz, Stadtmobil Karlsruhe oder evtl. auch ein Autohersteller) an einer Projektbeteiligung interessiert, so dass deren Knowhow genutzt werden kann und sich ggf. auch die Kosten noch reduzieren könnten. Die externen Partner könnten durch die Zuschüsse vom Kreis das Carsharing Konzept in einer ländlichen Region testen.
Die Elektrofahrzeuge sind mit dem notwendigen Carsharing-Bordcomputern ausgestattet, der Landkreis oder ggf. ein externe Projektpartner stellt das notwendige Registrierungs- und Buchungs-system zur Nutzung der Fahrzeuge zur Verfügung.

Ziele des Projektes

Mit dem E-Dorfauto-Konzept soll vorbildhaft ein Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor für den ländlichen Raum geleistet werden. Für die Bürger:innen und die beteiligten Kommunen ergeben sich dadurch folgende Vorteile und Nutzeffekte:

  • Erweiterung der Mobilitätsangebots.
  • Carsharing wird auch für den ländlichen Raum verfügbar.
  • Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebotes.
  • Erprobung der E-Mobilität für interessierte Bürger:innen.

Rahmenbedingungen des Projektes

In den Referenzkreisen wechseln die Elektrofahrzeuge innerhalb der jeweiligen Verbands-gemeinden jährlich die Ortsgemeinden, so dass bei gleicher Vorgehensweise im Landkreis Südliche Weinstraße in der dreijährigen Projektlaufzeit bis zu 21 Ortsgemeinden sowie die drei Städte im Landkreis von dem Projekt profitieren. Die Ausgestaltung der Rotation der Fahrzeuge zwischen den Orten im Landkreis sowie die Gestaltung von weiteren Detailfragen obliegt der Prüfung durch den Klimaschutzmanager.

Die Leasingkosten der Fahrzeuge über die Laufzeit von drei Jahre sollte der Landkreis Südliche Weinstraße und ggf. die möglichen Projektpartner tragen. Die Gebühren für die Nutzung der Fahrzeuge fließen an den Landkreis und die Projektpartner zurück. Sollte sich über den skizzierten Rahmen hinaus eine größere Nachfrage durch weitere Kommunen ergeben, müsste geprüft werden wie die Fahrzeuganzahl und das Finanzierungsmodell entsprechend modifiziert werden können.

Die Elektrofahrzeuge werden den Bürger:innen über die gesamte Projektlaufzeit durch die am Projekt teilnehmenden Ortsgemeinden und Städte, abhängig von der genutzten Zeit und den gefahren Kilometern, kostenpflichtig zur Verfügung gestellt und sind einem festgelegten Standort mit einer Lademöglichkeit zugeordnet.

Die Ladeinfrastruktur sowie die anfallenden Stromkosten für das Laden der Elektrofahrzeuge an diesen Standorten erstellt bzw. übernimmt jeweils die nutzende Ortsgemeinde oder Stadt.

Die Betreuung des E-Dorfautos könnte entweder ein professioneller Projektpartner oder beauftragte Personen (Kümmerer / Autopat:in)) aus der jeweiligen Kommune übernehmen.

Mit Ende des zweiten Projektjahres soll eine Projektevaluation durchgeführt werden und über einen dauerhaften Betrieb von Elektro-Dorfautos durch den Landkreis nach Auslaufen des Leasingvertrages entschieden werden.