Aufforderung zum Ausbau der Windkraft im Landkreis Südliche Weinstraße

Bündnis 90/Die Grünen, Kreisvorstand Kreisverband Südliche Weinstraße

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende in den Ortsgemeinderäten und den Verbandsgemeinderäten im Landkreis Südliche Weinstraße,

eine weitere Weltklimakonferenz, diesmal in Sharm el Sheikh in Ägypten (COP27), ist zu Ende gegangen, ohne dass es zu verbindlichen Ergebnissen zur Reduktion der Treibhausgase hinsichtlich der Erreichung des 1,5 ° – Zieles der Erderwärmung gekommen ist.

Die Verpflichtung zur Fokussierung auf Erneuerbare Energien und zur Abkehr von fossilen Energieträgern ist – mit Ausnahme der Kohle – nicht gelungen.

Das Weltklima wird aber auch durch die Treibhausgase verursacht, die in Deutschland ausgestoßen werden. Und auch in Deutschland geht der Ausbau der Erneuerbaren Energien nur schleppend voran.

Zurzeit wird der Teilregionalplan Windenergie des Regionalplanes Rhein-Neckar mit dem Ziel überarbeitet, weitere Windkraftflächen auszuweisen und damit wesentlich zur Erhöhung des EE- Energieanteils an der Gesamtenergieerzeugung beizutragen.
Dies entspricht der Vorgabe der Landes Rheinland-Pfalz, mindestens 2 % der Fläche zur Windkraftnutzung zu ermöglichen.

Mit einem Anteil von unter 0,5 % ausgewiesener Windkraftflächen liegen wir im Landkreis Südliche Weinstraße noch deutlich unter dieser Vorgabe.

Um dies zu ändern, werden über eine Windhöffigkeitsanalyse (siehe Windatlas Rheinland-Pfalz) in der Metropolregion Potenziale deutlich gemacht, in denen die Aufstellung von Windkraftanlagen ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wir schreiben Sie, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden direkt an, weil auch in Ihren Gemeinden/Verbandsgemeinden solch eine Windhöffigkeit gegeben ist und somit auch in Ihren Gemeinden/in Ihrer Verbandsgemeinde Windkraftanlagen neu erstellt werden können. Wir weisen Sie diesbezüglich auch auf die in Kapitel 5.4.2. des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises SÜW ermittelten Potentialflächen für Windenergiegewinnung hin.

Prüfen Sie bitte in den Ortsgemeinden, wo genau Sie Potenziale für Windkraftanlagen sehen und melden Sie dies ihrer Verbandsgemeinde.

In den jeweiligen Verbandsgemeinden müssen die Landesentwicklungspläne, die zur Zeit überarbeitet werden, mit Ihrer Hilfe über einen Antrag auf Änderung des Landesentwicklungsplanes IV, Teilbereich Windkraft, angepasst werden.

Sie sind in den Räten die Entscheiderinnen und Entscheider für den künftig in Ihren Gemeinden erzeugten Strom aus Windenergie und Sie haben es in der Hand, damit einen spürbaren Beitrag für mehr Klimaschutz, das schnellstmögliche Erreichen der Klimaneutralität zu leisten.

Klimaschutz ist keine Aufgabe einzelner Parteien, sondern „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ wie zu Recht im Integrierten Klimaschutzkonzept des Landkreises Südliche Weinstraße eingangs betont wird.

Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den Räten nehmen diese Aufgabe wahr.
Helfen Sie mit, mit der Anpassung des Landesentwicklungsplanes parteiübergreifend für mehr regenerative Energie aus Windkraft und damit zur Energiewende in der Region beizutragen.

Vielen Dank!
Für den Kreisvorstand des Kreisverbandes Südliche Weinstraße von Bündnis 90/Die Grünen