Verbandsgemeinde Bad Bergzabern liefert Kinderadressen anstatt Erstwähleradressen 22. Mai 2024 Es wäre eine Lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre: Die üblicherweise im Vorfeld von Wahlen an Erstwähler und Erstwählerinnen von den Parteien verschickten Informationsbriefe oder Karten, haben in diesem Jahr eine Besonderheit erfahren. Die von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern an Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Südliche Weinstraße gelieferten Datensätze waren nicht die Adressen von Erstwählern für die Europawahl (ab 16 J.) und Kommunalwahl (ab 18 J), sondern Adressen von Kindern im Nichtwahlalter. Diese gingen dann mit dem entsprechenden Anschreiben per Post an tlw. deutlich unter 6-Jährige und lösten verständlicherweise bei den Eltern Unverständnis und Ärger aus, der sich jetzt zu Unrecht bei den Grünen ablud. Wie der Vorstandsvorsitzende, Peter Kallusek, jetzt mitteilte wurde der Fehler von der Verbandgemeindeverwaltung Bad Bergzabern mittlerweile eingestanden. Die korrekten Datensätze sollen jetzt auf dem Weg sein und können dann – verspätet – den Erstwählerinnen und Erstwählern auf dem Postweg zugesandt werden. Allerdings, so Kallusek, erwarte er von den Verantwortlichen im Schloss Bad Bergzabern, dass diese sich bei den Kindern und ihren Eltern öffentlich entschuldigen. Ihre Grüne Vorstandschaft Kreisverband Südliche Weinstraße Zum Hintergrund: Alle Parteien dürfen zum Zweck von Benachrichtigungen an die Erstwählerinnen und Erstwähler über die zuständige Gebietskörperschaft die Erstwählerinnen- und Erstwähleradressen bestellen. Diese Adressdatensätze werden bei uns im Kreis Südliche Weinstraße von den jeweiligen Verbandsgemeinden kostenpflichtig ausgestellt. Bei der Kommunalwahl und Europawahl 2024 in RLP ist das Erstwählerinnen Alter für die Europawahl ab 16 Jahre und für die Kommunalwahlen ab 18 Jahre. Somit wurden unsererseits Datensätze für das Alter 16 – 21 Jahre angefragt. Wir sind nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet nur die Daten, die wir zur Erstwählerinnen Adressierung nutzen dürfen (nur Adressdaten) einmalig zu nutzen und dann zu vernichten, was wir natürlich auch tun!
Presseinfo Landratswahl 21. Dezember 202421. Dezember 2024 Entscheidung zur Aufstellung einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten zur Landtagswahl 2025.
Stellungnahme zu: Übertragung von Geschäftsbereichen an die Beigeordneten – Verbandsgemeinderat Herxheim 9. Dezember 2024 Fraktion BÜNDNIS90 / Die GRÜNENim Verbandsgemeinderat HerxheimPeter Kallusek, Gerd Müller, Jürgen Trauth, Otto SeitherRatssitzung am 7. 10. 2024 Stellungnahme zu Top 3: Übertragung von Geschäftsbereichen an die Beigeordneten Sehr geehrter […]